AGB
BEGRIFFSDEFINITIONEN
1. Dienstleister: Das von der Fa. KOLPING Családi Hotel Vagyonkezelő Kft. betriebene KOLPING Hotel**** Spa & Family Resort ( Fő Str. 120, 8394 Alsópáhok), welcher kommerzielle Unterkunftsleister aufgrund der rechtskräftigen Rechtsnormen berechtigt ist, für seine Gäste zeitweilig Unterkunft und die damit verbundene Versorgung, sowie Dienstleistungen zu leisten, und sie verfügt über die von den Rechtsnormen vorgeschriebenen Genehmigungen.
2. Dienstleistungen: Dienstleister geleisteten Hotel-Gaststätten und sonstigen wie nachfolgend bezeichneten Dienstleistungen. Nach den Feststellungen in der vorliegenden Geschäftsordnung sowie in den rechtsgültigen ungarischen Rechtsnormen können alle Dienstleitungen in Anspruch genommen werden.
3. Dienstleistungsarten: Hoteldienstleistungen: die Beherbergung, Erholung von den Gästen des KOLPING Hotels nach den Feststellungen in der vorliegenden Geschäftsordnung, sowie in den Reiseverträgen.
Gaststättendienstleistungen: Für die Gäste vom KOLPING Hotel die Beköstigung mit "Buffettcharakter" und a' la carte nach den Feststellungen in der vorliegenden Geschäftsordnung, sowie in den Reiseverträgen.
Therapeutische Dienstleistungen: die im Interesse der Heilung, Regenerierung, der Verbesserung des physischen Allgemeinbefindens von den Gästen vom KOLPING Hotel erbrachten Dienstleistungen nach den Feststellungen in der vorliegenden Geschäftsordnung, sowie in den Reiseverträgen.
Sonstige Dienstleistungen: die vom KOLPING Hotel zur nutzvollen Verbringung der Freizeit, sowie zur Bewahrung ihres Gesundheitszustandes geleisteten beziehungsweise von der Schönheits/Beauty/industrie gesicherten Dienstleistungen so wie Reiseveranstaltung, Friseur, Kosmetik.
4. Der Gast: Eine Person, welche aufgrund der vorherigen Vereinbarung oder anhand des vor Ort abgeschlossenen Vertrags - die Dienstleitungen des Dienstleisters in Anspruch nimmt.
5. Der Vertrag: Eine zwischen dem Gast und dem Dienstleister in Anlehnung an die wirksamen Rechtsnormen mündlich oder schriftlich abgeschlossene einvernehmliche Willenserklärung.
6. Die Preisliste: Für die vom Kolping Hotel geleisteten Dienstleistungen für das gegebene Kalenderjahr beziehende Terigregelung mit nachstehenden Inhaltselementen:
- Benennung der Dienstleistung
- Preis der Dienstleistung
- Zeitdauer der Dienstleistung
- Saisonperioden
- Begünstigungen
- Aktuelle, spezielle Angebote
7. Absagebedingungen: Die Absagebedingungen legen fest, mit wie vieler Zeit und zu was für Bedingungen vor dem Tag der Inanspruchnahme der Gast die vorherig bestellten in Anspruch zu nehmende(n) Dienstleistung(en)absagen darf.
Die Geschäftsordnung
1. Die gegenständliche Wirkung der Geschäftsordnung :
Die Bestimmungen der Geschäftsordnung sollen für den Abschluß der zwischen den Gästen und dem KOLPING Hotel Verträge, für die Erfüllung der Feststellungen im Vertrag Anwendung finden.
2. Die zeitliche Wirkung der Geschäftsordnung:
Die Geschäftsordnung wird von dem Geschäftsführer der Fa. KOLPING Családi Hotel Vagyonkezelő Kft. gutheißen, im Anschluß an die Gutheißung tritt in Kraft, und diese ist bis zur Aufhebung beziehungsweise solange gültig, bis der Dienstleister zur Erbringung der Dienstleistungen berechtigt ist.
3. Die Veröffentlichung der Geschäftsordnung:
Der Gast vom Hotel nimmt beim Abschluß des Vertrags mit dem Dienstleister, zu gleicher Zeit mit dessen Unterfertigung die Geschäftsordnung des Dienstleisters an.
Zu gleicher Zeit mit der Annahme der Geschäftsordnung nimmt der Gast zur Kenntnis, dass der Dienstleister die Bedingungen der Geschäftsordnung zur Gänze oder zum Teil einseitig abändern darf, welche Abänderung der Dienstleister dem Gast unverzüglich mitteilt.
Das vertragliche Rechtsverhältnis
1. Errichtung eines vertraglichen Rechtsverhältnisses:
Auf das Anliegen des Auftraggebers erstellt die Fa. KOLPING Familienhotel Kft. ein Angebot. Der Vertrag kommt aufgrund des Auftrags vom Auftraggeber mit der schriftlichen Bestätigung, dessen Annahme vom Angebot von dem KOLPING Hotel zustande.
Das Angebot von dem KOLPING Hotel ist im Hinblick auf den Gegenstand, Umfang, Preis für eine im Angebot bestimmte Zeit gültig.
2. Das vertragliche Rechtsverhältnis:
Im Falle von Einzelgästen kommt das vertragliche Rechtsverhältnis durch die Bestätigung der von dem Gast bestellten Dienstleistungen durch den Dienstleister zustande.
Die gegenständlichen Bestandteile vom Vertrag sind wie folgt:
- Der Gegenstand der Dienstleistung
- Der Ort der Dienstleistung
- Der Zeitpunkt für den Antritt und Beendigung der Dienstleistung
- Der Preis der Dienstleistung
- Die Zahlungsbedingungen
- Absagebedingungen
- Abänderungsbedingungen
- Rechte und Pflichten von vertragschließenden Parteien
3. Die Abänderung des Vertrags:
Der Vertrag darf ausschließlich mit der einvernehmlichen Willensäußerung von beiden Vertragsteilen schriftlich, laut den allgemeinen Regeln von ZGB abgeändert werden.
4. Die Aufhebung des Vertrags:
a.) Der Einzelgast ist berechtigt, von dem durch die Bestätigung der von ihm bestellten Dienstleistungen abgeschlossenen Vertrag mindestens 30 Tage früher vor dem Zeitpunkt der Inanspruchnahme von Dienstleistungen oder gegen die Bezahlung von Rücktrittssumme zurückzutreten.
In diesem Falle verpflichtet sich der Gast, unverzüglich dem KOLPING Hotel eine schriftliche Rücktrittserklärung zuzusenden. Die Rücktrittserklärung wird dann wirksam, wenn das KOLPING Hotel davon Kenntnis erlangt.
Es betrachtet sich auch als Rücktritt / Abstehen /, wenn der Gast ohne vorherige Erklärungsabgabe die von ihm bestellten und vom Dienstleister bestätigten Dienstleistungen nicht in Anspruch nimmt. In so einem Fall ist der Zeitpunkt vom Antritt der Dienstleistung als Rücktrittszeitpunkt zu betrachten.
Im Falle seines Abstehens verpflichtet sich der Gruppengast, dem KOLPING Hotel die Rücktrittssummen mit nachfolgenden Zinsengrößen zu bezahlen:
Vor dem Antritt der Reise
- bis 30 Tagen 10 % vom Preis, Teilnahmetarif,
- 29-15 Tage 40 % vom Preis, Teilnahmetarif,
- ab 14. Tag 60 % vom Preis, Teilnahmetarif.
b.) Der Vertrag erlischt automatisch mit dem Ablauf der für die vertragsgemäßige Inanspruchnahme der Dienstleistung offenstehenden Frist.
Dienstleistung
1. Die räumliche Wirkung der Dienstleistung:
Auf dem Gebiet vom KOLPING Hotel werden von dem Dienstleiter die Dienstleistungen dem Gast zur Verfügung gestellt.
2. Die gegenständliche Wirkung der Dienstleistung:
Der Dienstleister leistet seinen Gästen die nachfolgend aufgelisteten Dienstleistungen
• Dienstleistungen im Hotel
• Dienstleistungen in der Gaststätte
• Dienstleistungen in dem Heilbad
• Dienstleistungen in dem Strandbad
- Erlebnisbad
- Sauna
- Dampfbad
• Heilanwendungen
• Kurpakete
- Kleine Badekur
- Sauerstofftherapie
- Schönheit/Beauty/kur
- Relaxations- und Wellness-Pakete
• Facharztsprechstunden
• Massage, Teilmassage (die Heilanwendungen beinhalten)
• Kinderbetreuung (Kindergarten)
• Kinderspielplatz
• Hochseilgarten
• Kettcar
• Trainingsroom
• Fitness
• Kosmetik, Friseur, Hand- und Fußpflege
• Souvenirladen
• Fahrrad - und Sporartikelausleihe
• Tennisplatz
• Markierter Parkplatz ohne Bewachung
Jeder Gast darf die Dienstleistungen wie Spielplatz, Hochseilgarten, Kettcar, Strandbad, Fitness, Sauna, Dampfbad nur auf eigene Verantwortung benutzen. Das KOLPING Hotel übernimmt für die aus nicht bestimmungsgemäßer Benützung eingetretenen Schäden keine Verantwortung.
3. Die Dienstleistungsqualität:
Der Dienstleister leistet Dienstleistungen auf einem von ihm zu erwartenden höchsten fachlich - beruflichen Stand und in einer Qualität, welche den in den wirksamen Rechtsnormbestimmungen vorgeschriebenen Anforderungen entspricht.
4. Der Tarif der Dienstleistung und dessen Zahlungsmodalität:
Der Gast verpflichtet sich, den im Vertrag bestimmten Tarif für die von dem Dienstleiter geleisteten Dienstleistungen zu bezahlen.
a.) Der Gast verpflichtet sich gemäß des Vertrages, also bis zum Zeitpunkt, der in der schriftlichen Buchungsbestätigung des Kolping Hotels steht, zu einem Titel vom Reugeld in Höhe von 10 % der Teilnahmesumme dem KOLPING Hotel zu bezahlen, von welchem das Hotel eine Rechnung ausstellt.
Die Versäumung der Pflicht des Gastes über die Bezahlung vom Reugeld betrifft die Gültigkeit des Reisevertrags nicht, dennoch - in Anbetracht dessen, dass die Zahl der Auftraggeber regelmäßig die Zahl der Hotelplätze übertrifft,- hat das KOLPING Hotel die Berechtigung, nach der für die Bezahlung vom Reugeld offenstehenden Frist die Buchung zu stornieren und vom Vertrag abzustehen. In diesem Falle sendet das KOLPING Hotel dem Gast seine Rücktrittserklärung zu.
Im Falle eines Abstehens vom Vertrag durch das Hotel ist der Gast zur Bezahlung von Rücktrittsumme nicht verpflichtet.
Eine etwaige Neubuchung des Gastes kann vom KOLPING Hotel erst nach der Erfüllung der Auftraggeber auf Warteliste berücksichtigen.
b.) Der restliche Betrag aus der Teilnahmesumme wird vor dem Aufenthalt beziehungsweise vor der Inanspruchnahme an dem in der Bestätigung angegebenen Tag fällig. Im Anschluß an die Ausbezahlung des überbleibenden Betrags wird vom KOLPING Hotel eine Rechnung über den Betrag ausgestellt.
c.) In den von ihm bestimmten Fällen darf der Dienstleister für den Betrag der Buchung in einer Summe eine Vorkasse verlangen.
d.) Falls der Gast gewisse von ihm bestellten, gebuchten Dienstleistungen - frühzeitigere Heimfahrt, Krankheit beziehungsweise aus einem dem KOLPING Hotel als Schuld nicht zuschiebbarem Grund, nicht in Anspruch nimmt, darf er auf die anteilmäßige Rückvergütung der einbezahlten Teilnahmesumme keinen Anspruch stellen.
Das KOLPING Hotel ist bestrebt, infolge der Nichtinanspruchnahme der Dienstleistung - falls es möglich ist - dem Gast den einbezahlten Preis oder dessen anteilmäßigen Teil zu vergüten.
5. Die Unterbrechung und Einstellung der Dienstleistung:
Falls der Gast die vom Dienstleister geleistete Dienstleistung nicht bestimmungsgemäß in Anspruch nimmt, somit im Falle einer besonders nicht entsprechender Benützung beziehungsweise unbefugten Eingriffs beziehungsweise sollte der Gast den Vorschriften der Hausordnung vom Hotel zuwiderhandeln, ist der Dienstleister berechtigt, die Dienstleistungen zu unterbrechen oder einzustellen. Das KOLPING Hotel behält sich das Recht vor, die Dienstleistungen zu unterbrechen oder einzustellen, falls der Gast zahlungsunfähig ist, gegen ihn ein Konkursverfahren oder Liquidation eingeleitet wurde.
Verpflichtungen, Verantwortung, gesetzliches Hypothekenrecht
des Dienstleisters
1. Die Verpflichtung des Dienstleisters:
Der Dienstleister verpflichtet sich, die in dem von ihm bestätigten Auftrag übernommenen Dienstleistungen zu einem vertraglich bestimmten Zeitpunkt, Qualität und Preis dem Gast zur Verfügung zu stellen.
Der Dienstleister verpflichtet sich, die Dienstleistungen auf einem von ihm zu erwartenden höchsten Stand zu leisten.
In dessen Interesse werden vom Dienstleister die zur Leistung von Dienstleistungen erforderlichen Maschinen, Vorrichtungen durchlaufend überprüft, gewartet, sowie sich zur Leistung von den Dienstleistungen geschulter Arbeitskräfte zu bedienen.
Der Dienstleister ist für Schaden verantwortlich, welchen der die Unterkunft beziehende Gast infolge von Abhandensein, Zerstören oder Beschädigung davonträgt.
Der Dienstleister ist von seiner Verantwortung befreit, wenn er beweist, dass:
- der Grund außerhalb vom Kreis der Angestellten und Gäste vom Hotel liegt,
- oder von dem Gast verursacht wurde
Diese custodia - Verantwortung des Dienstleisters besteht in den Sachen eingetretenen Schäden, welche der Gast
- in einem bestimmten Raum vom Hotel
- oder im allgemeinen in einem dafür bestimmten Raum/Platz
- oder in seinem Zimmer im Safe untergebracht hat
- oder welche er einem Angestellten vom Hotel übergeben hat, den er für die Übernahme seiner Sachen für berechtigt hat halten können.
Für Wertgegenstände, Wertpapiere und Bargeld ist das Hotel nur dann verantwortlich, wenn dieses
- die Sache ausdrücklich in Aufbewahrung genommen, sich mit dem Wert vertraut gemacht und die Übernahme schriftlich festgehalten hat
- die Inverwahrungnahme nachdrücklich schriftlich verweigert hat,
- der Schaden aus einem Grund eingetreten ist, für den dieses nach den allgemeinen Regeln zur Verantwortung verpflichtet ist. In diesem Falle trägt der Gast den Beweislast.
Der Dienstleister schließt sich im Hinblick auf die Schäden aus der Entwendung des in Benützung des Gastes befindlichen Fahrzeuges, und dessen Aufbruch aus.
2. Sein gesetzliches Hypothekenrecht:
Im Kreis der Forderungen aus den für den Gast geleisteten Dienstleistungen, sowie der Inanspruchnahme der Dienstleistung steht gesetzliches Hypothekenrecht dem KOLPING Hotel bis zur Höhe des offensichtlich vom Gast verursachten Schadens auf den Fahrnissen des Gastes zu. Das KOLPING Hotel darf die Fahrnisse des Gastes einbehalten, und verpflichtet sich diese 6 Monate lang aufzuheben. Die Verwahrungszeit fängt beim Abfahren aus dem Hotel beziehungsweise zum Zeitpunkt der Schadenzufügung an.
Das KOLPING Hotel darf sein Hypothekenrecht allein im Ausmaß seiner Forderungen ausüben.
Sollte der Gast seine Fahrnisse, welche sich zum Titel vom gesetzlichen Hypothekenrecht im Eigentum vom Hotel befinden, während der Verwahrungszeit nicht einlöst, ist das KOLPING Hotel berechtigt, diese an den zum Verkauf von Gebrauchtartikeln berechtigten Einzelunternehmer oder Wirtschaftstätigkeit ausübenden Organisationen zum Zwecke von Vermarktung zu übergeben.
Aus dem für den Verkauf der vom Hotel übergebenden Fahrnisse eingegangenen Betrag wird von dem zum Verkauf von Gebrauchtartikeln Berechtigten dem Hotel dessen angemeldete Forderungen in Anweisung gebracht, der übrigbleibende restliche Betrag wird auf einem Sperrkonto zugunsten des Besitzers zinslos verwaltet. Der Eigentümer muss von dem Verkauf und dessen Ergebnis - mit Mitteilung der Verrechnung - benachrichtigt werden. Falls sich der Eigentümer wegen der Übernahme des übrigbleibenden Teils vom Kaufpreis meldet, muss für ihn angewiesen werden.
Die Rechte und Verpflichtungen vom Gast
1. Inanspruchnahme von Dienstleistungen im Hotel:
Der Gast kann während der Zeitdauer des Vertrags gerecht seiner Bestimmung und in Anlehnung an den Vertrag das Hotelzimmer, Appartement benützen. Die Gäste können am Tage der Ankunft ab 1400 Uhr das Hotelzimmer und Appartement, ab 1600 Uhr das Biohaus beziehen. Am Tage der Abfahrt bis 1000 Uhr müssen sie das Hotelzimmer, Appartement und Biohaus verlassen. Im Falle dessen Versäumung rechnet der Dienstleister für einen Tag den Zimmerpreis auf. Der Gast verpflichtet sich, während der Ankunft, vor der Beziehung des Zimmers in Anlehnung an die gesetzlichen Vorschriften seine Personenidentität nachzuweisen. Zu gleicher Zeit mit dem ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformular nimmt der Gast die Geschäftsordnung vom KOLPING Hotel an, und er verpflichtet sich, diese zu befolgen.
2. Die Anspruchnahme von den Dienstleistungen im Heil - und Strandbad:
Die Dienstleistungen im Heil - und Strandbad dürfen allein von den Gästen vom KOLPING Hotel in Anspruch genommen werden. Vor dem Baden soll die Dusche und Fußbad benützt werden.
Laut Absatz (1) § GM 37/1996 (X. 18.) darf das Bad von den nachfolgenden Personen nicht in Anspruch genommen werden:
- Person im betrunkenen Zustand,
- Person mit Fieber, desweiteren mit infektiösen Magen-, Darm - und Hautkrankheiten,
- Person im kramphaften Zustand,
- Person unter Wirkung von Rausch - oder Betäubungsmittel
Wir übernehmen für die im Beckenraum vom KOLPING Hotel, sowie auf dem Gebiet der Gesundheitsstation untergebrachten Wertgegenstände keine Verantwortung.
Beschwerden, Reklamationen
Der Gast darf sich mit Beschwerden, Reklamationen, welche während der Inanspruchnahme der Dienstleistung aufkommen, an den gegebenen Bereichsleiter wenden. Sollte für die Beschwerde auf diese Weise keine Lösung und Hilfe gefunden werden, darf sich der Gast an den Direktor wenden.
Nach der Bezahlung von den für die Erfüllung der Dienstleistungen bestimmten Tarifen wird vom KOLPING Hotel keine Reklamation akzeptiert. Im Falle der Bezahlung der Rechnung mit Anweisung, binnen 24 Stunden gerechnet vom Erhalt der Rechnung wird vom KOLPING Hotel keine Reklamation angenommen. Widrigenfalls ist die Rechnung als angenommen anzusehen.
Kunden,- und Datenschutz
1. Die Angaben der Gäste werden vom Dienstleister vertraulich behandelt, diese werden an Dritte nicht ausgeliefert.
2. Der Gast gewährt mit der Unterfertigung des Hotelanmeldeformulars seine Zustimmung, dass der Dienstleister seine Angaben zur Marktforschung, zur Ermittlung von statistischen Erhebungen sowie zum Zwecke vom direktiven Marketing verwendet.
3. Auf eine schriftliche behördliche Aufforderung darf der Dienstleister Informationen von seinen Gästen ohne Rechtsfolge ausliefern.
4. Gegenüber der dienstleisterischen Tätigkeit des Dienstleisters üben die nachfolgenden Organe die fachlich-berufliche Aufsicht aus:
- Notar der Gemeinde Alsópáhok
- Kundenschutzaufsicht vom Komitat Zala
Allfälliges
1. Der Dienstleister strebt danach, dass die Streite aus seiner Tätigkeit ohne Inanspruchnahme vom Gerichtswege mit dem Gast geregelt werden.
2. Zur Regelung von etwaigen Rechtsstreiten erkennen die Vertragsteile den ausschließlichen Gerichtstand vom Stadtgericht Keszthely, in Ermangelung dessen Kompetenz, den vom Komitatsgericht Zala an.
3. Die Geschäftsordnung vom KOLPING Hotel sowie deren Abänderungen werden vom Geschäftsführer vom KOLPING Hotel gutheißen und im Anschluß an die Gutheißung tritt diese in Kraft.
4. Für die Fragen, welche in dem zwischen dem Dienstleister und dem Gast abgeschlossenen Verträgen nicht geregelt sind, sind die Bestimmungen von der gegenwärtigen Geschäftsordnung, sowie das ZGB und die jeweils wirksamen Bestimmungen der ungarischen Rechtsnormen und die Verfügungen der behördlichen Vorschriften maßgebend.
Alsópáhok, den 22. September 2003

Sitemap

